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Die Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Liebevolle PflegeLiebevolle Pflege rund um die Uhr

In der Kurzzeit- und Verhinderungspflege kümmern wir uns für einen von Ihnen festgelegten Zeitraum um pflege- und hilfsbedürftige Menschen, z.B. durch Urlaub Ihrer Familie, etc..

Ihr Anspruch:

Bei den gesetzlichen Pflegekassen haben Sie in den Pflegestufen 1 bis 3 den Anspruch auf jeweils 28 Tage Kurzzeitpflege sowie 28 Tage Verhinderungspflege im Kalenderjahr.

Für diese Pflegeform stehen in unserem Haus acht Plätze zur Verfügung. Neben der kompletten Pflege ist auch die reine Tages- oder Nachtbetreuung möglich. Gerne finden wir gemeinsam für Sie eine individuelle Lösung.

Auch in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege legen wir größten Wert auf liebevolle und individuelle Betreuung.



Der Leistungsumfang dieser Pflegeform ist stark an den der stationären Pflege angelehnt.
Die Kosten für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege richten sich nach der jeweiligen Pflegestufe der Person und der Dauer des Aufenthaltes in unserer Einrichtung. Bitte sprechen Sie uns für weitere Informationen persönlich an.